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Erhöhen Sie Ihre Öffnungsraten

Kaufen Sie keine E-Mail-Marketinglisten

Auch wenn es verlockend klingt, E-Mail-Listen zu kaufen, um neue Abonnenten zu gewinnen und Ihr Unternehmen aufzubauen, sollten Sie davon lieber Abstand nehmen. Ihre E-Mail-Marketingstrategie sollte auf einer Liste von Kontakten basieren, die deutliches Interesse an Ihrem Unternehmen und Ihren Kampagnen geäußert haben.

Egal wie verlockend es sein mag, E-Mail-Listen zu kaufen, zu leihen oder zu kopieren: Es wird Ihren Interaktionsraten und den E-Mail-Öffnungsraten drastisch schaden. Denn Empfänger bekommen nicht gerne unaufgeforderte E-Mails und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sie sich abmelden, Ihre Nachrichten ignorieren oder löschen oder sie sogar als Spam markieren. Sie schaden damit nicht nur der Performance Ihrer E-Mails, sondern auch Ihrer Reputation und der Zustellbarkeit künftiger E-Mails.

Sie sollten auch wissen, dass diese Praktik nicht der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht. Die DSGVO besagt, dass Sie die ausdrückliche Zustimmung einer Person benötigen, um sie zu kontaktieren. In den meisten Fällen haben Personen, deren E-Mail-Adressen auf gekauften E-Mail-Listen stehen, nicht ausdrücklich zugestimmt, dass ein Unternehmen sie kontaktieren darf. Es dennoch zu tun, verstößt gegen die DSGVO. Die meisten E-Mail-Service-Provider (ESPs) verbieten diese Vorgehensweise in ihren Nutzungsrichtlinien. Ein Verstoß kann entsprechend zur Folge haben, dass Ihre E-Mails blockiert werden.

Wie Sie eine DSGVO-konforme E-Mail-Kontaktliste erhalten

Der Kauf von E-Mail-Listen verstößt gegen die DSGVO. Das machen nur Spammer. Was Sie mit Blick auf die DSGVO noch beachten sollten: 

  • Badge Check

    Formulieren Sie eine eindeutige und prägnante Zustimmungserklärung für das Erfassen von E-Mail-Adressen. Die Zustimmungserklärung muss für jeden leicht verständlich sein. 

  • Badge Check

    Speichern Sie die Zustimmung, die folgende Informationen umfassen sollte: die Person, die ihre Zustimmung gegeben hat, wann die Zustimmung erhoben wurde, und für welchen konkreten Zweck die Zustimmung erteilt wurde.

  • Badge Check

    Ziehen Sie ein Datenschutz-Dashboard in Erwägung. Es erleichtert den Benutzern, ihre Zustimmungseinstellungen zu aktualisieren. Sämtliche Anträge auf Widerruf der Zustimmung sollten bearbeitet und die Protokolle hierüber sollten aufbewahrt werden

Ergebnis

Indem Sie Ihre E-Mail-Liste organisch wachsen lassen, statt Kontaktlisten zu kaufen oder auszuleihen, werden Sie Ihre Öffnungsraten deutlich erhöhen können, denn Ihre Kontakte haben sich aktiv dafür entschieden und wollen Ihre Nachrichten erhalten.

Schwierigkeitsgrad

Einfach

Pro-Tipp

Holen Sie immer die Zustimmung Ihrer Kontakte ein. Auch wenn es laut DSGVO nicht verpflichtend ist, empfehlen wir ein Double-Opt-in. Durch dieses Verfahren bestätigen die Kontakte zweimal und damit ohne Zweifel den Wunsch, Ihre E-Mails zu erhalten.

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