Auch wenn es verlockend klingt, E-Mail-Listen zu kaufen, um neue Abonnenten zu gewinnen und Ihr Unternehmen aufzubauen, sollten Sie davon lieber Abstand nehmen. Ihre E-Mail-Marketingstrategie sollte auf einer Liste von Kontakten basieren, die deutliches Interesse an Ihrem Unternehmen und Ihren Kampagnen geäußert haben.

Egal wie verlockend es sein mag, E-Mail-Listen zu kaufen, zu leihen oder zu kopieren: Es wird Ihren Interaktionsraten und den E-Mail-Öffnungsraten drastisch schaden. Denn Empfänger bekommen nicht gerne unaufgeforderte E-Mails und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sie sich abmelden, Ihre Nachrichten ignorieren oder löschen oder sie sogar als Spam markieren. Sie schaden damit nicht nur der Performance Ihrer E-Mails, sondern auch Ihrer Reputation und der Zustellbarkeit künftiger E-Mails.
Sie sollten auch wissen, dass diese Praktik nicht der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht. Die DSGVO besagt, dass Sie die ausdrückliche Zustimmung einer Person benötigen, um sie zu kontaktieren. In den meisten Fällen haben Personen, deren E-Mail-Adressen auf gekauften E-Mail-Listen stehen, nicht ausdrücklich zugestimmt, dass ein Unternehmen sie kontaktieren darf. Es dennoch zu tun, verstößt gegen die DSGVO. Die meisten E-Mail-Service-Provider (ESPs) verbieten diese Vorgehensweise in ihren Nutzungsrichtlinien. Ein Verstoß kann entsprechend zur Folge haben, dass Ihre E-Mails blockiert werden.
Der Kauf von E-Mail-Listen verstößt gegen die DSGVO. Das machen nur Spammer. Was Sie mit Blick auf die DSGVO noch beachten sollten:
Ergebnis
Indem Sie Ihre E-Mail-Liste organisch wachsen lassen, statt Kontaktlisten zu kaufen oder auszuleihen, werden Sie Ihre Öffnungsraten deutlich erhöhen können, denn Ihre Kontakte haben sich aktiv dafür entschieden und wollen Ihre Nachrichten erhalten.