Zustellbarkeit

Warum Sie das Double-Opt-In Verfahren für Ihre E-Mails nutzen sollten

Double-Opt-In ist heute faktisch Pflicht, wenn Sie E-Mails datenschutzkonform versenden wollen. Erfahren Sie, wie das Verfahren funktioniert, warum es Single-Opt-In klar überlegen ist und welche Vor- und Nachteile es für Ihr E-Mail-Marketing hat. Wir beantworten auch die wichtigsten Fragen zu Fristen, Nachweispflichten und rechtlichen Risiken
Bild für Warum Sie das Double-Opt-In Verfahren für Ihre E-Mails nutzen sollten

Double-Opt-In bestätigt eine Newsletter-Anmeldung in zwei Schritten. Sie ist damit die zuverlässigste Methode, um Einwilligungen nachweisbar zu dokumentieren. Zwar nennt die DSGVO das Verfahren nicht namentlich, doch Art. 7 DSGVO und § 7 UWG machen es faktisch zur Pflicht. Auch Ihre Zustellbarkeit profitiert davon. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Double-Opt-In funktioniert, welche Vor- und Nachteile es hat und wie Sie es mit Mailjet umsetzen. Mit dem Form-Editor von Mailjet erstellen Sie DSGVO-konforme Anmeldeformulare und platzieren diese direkt auf Ihrer Website.

Was ist Double-Opt-In?

Double-Opt-In (DOI) wird auch Confirmed-Opt-In genannt. Es handelt sich um ein Anmeldeverfahren für den Erhalt von Werbe-E-Mails in zwei Schritten..

  • Der erste Schritt ist die Anmeldung für das Newsletter-Abonnement auf der Webseite. Oftmals wird hierbei auch ein Häkchen in einer Checkbox gesetzt. Diese erklärt, wofür die Daten genutztwerden und gibt einen Link zur Datenschutzerklärung.
  • Als zweiten Schritt erhält der neue Kontakt eine E-Mail mit einem Link für die endgültige Bestätigung. Durch Klick des Links wird vollständig vermieden, dass Newsletter-Abonnenten unerwünschte Werbung von Werbenden erhalten.

Was ist Single-Opt-In (SOI)?

Im Vergleich dazu ist die Anmeldung mit dem früher geläufigen Single-Opt-In (SOI) bereits mit der Eingabe der E-Mail-Adresse abgeschlossen. Trägt ein Interessent seine Adresse in das Webseiten-Formular ein, gilt dies als Einwilligung für den Erhalt von Newslettern und sonstigen Mailings. Der Empfänger erhält so sofort Werbung per E-Mail. Der Single-Opt-In ist heute keine geeignete Lösung mehr, da Sie damit keinen datenschutzkonformen E-Mail-Versand nachweisen können.

Was ist COIL?

Eine Zwischenstufe der beiden Verfahren ist der Confirmed-Opt-In Lite (COIL). Der Unterschied zum Double-Opt-In: Es gibt keine sofortige Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Der Empfänger erhält Werbung direkt nach der Anmeldung. Seine E-Mail-Adresse landet zunächst auf einer Quarantäneliste. Interagiert er nicht positiv mit Ihren E-Mails, wird er nach einer Weile von dieser Liste gelöscht. Interagiert er positiv, wird er der regulären Liste hinzugefügt.

Blume 2000 E-Mail für die Bestätigung der Newsletteranmeldung

Blume 2000 E-Mail für die Bestätigung der Newsletteranmeldung

Wie funktioniert Double-Opt-In?

Double-Opt-In funktioniert aus Sicht eines E-Mail-Versenders denkbar einfach.

Ist ein Kunde an E-Mails Ihres Unternehmens interessiert, meldet er sich im entsprechenden Bereich Ihrer Webseite an. Dafür gibt er lediglich seine E-Mail-Adresse ein.Der Nutzer sieht dann Ihre Nutzungsbedingungen und bestätigt diese. Daraufhin schicken Sie dem Interessenten eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Erst nach dem Klick auf diesen Bestätigungslink dürfen Sie Werbe-E-Mails verschicken.

Bestätigungs-E-Mails müssen transparent sein. Kommunizieren Sie deutlich, dass die Daten des Empfängers erhoben werden. Bieten Sie zudem die Möglichkeit, dem Newsletter-Tracking zu widersprechen. Achten Sie darauf, dass die Bestätigungs-E-Mail keine Werbung enthält. Klickt der Interessent den Link nicht, verzichten Sie auf weitere Erinnerungs-E-Mails.

Diese Neutralität ist rechtlich bindend: Bereits ein Firmenlogo mit Kontaktaufforderung in der Bestätigungsmail wurde von Gerichten als unzulässige Werbung nach § 7 UWG gewertet. Verzichten Sie deshalb konsequent auf Rabattcodes, Produktwerbung und Social-Media-Buttons in dieser E-Mail.

Für einen rechtssicheren Nachweis benötigen Sie den Zeitstempel und die IP-Adresse der Anmeldung. Verarbeiten Sie diese Daten ordnungsgemäß, meistern Sie auch eine E-Mail-Konformitätsprüfung mühelos.

E-Mail eines Newsletters, erstellt mit dem E-Mail-Editor von Mailjet

E-Mail eines Newsletters, erstellt mit dem E-Mail-Editor von Mailjet

Ist Double-OptIn in Deutschland gesetzlich Pflicht?

Die DSGVO nennt Double-Opt-In nicht namentlich, macht es aber über die Nachweispflicht faktisch zur Pflicht. Sie sind verpflichtet, im “Fall der Fälle”, einen Beweis für die gewünschte Eigenanmeldung des Adressaten für den Newsletter-Verteiler zu liefern. Gab es bei der Registrierung nur Single-Opt-In, fehlt Ihnen möglicherweise der ausreichende Nachweis darüber, woher die Kontaktdaten stammen.Eine Erlaubnis einzuholen ist immer von Vorteil und auch das Permission-Marketing wird in Deutschland immer relevanter.

Beim Double-Opt-In-Verfahren stellt die Bestätigungs-E-Mail sicher, dass die richtige Person die Einwilligung für den Erhalt von Werbe-E-Mails abgegeben hat. So entspricht das Verfahren der DSGVO. Wenn Sie den Vorgang mit allen relevanten Informationen dokumentiert haben, sind Sie auf solche Prozesse bestens vorbereitet. Wir empfehlen Ihnen, hier auf der sicheren Seite zu sein:

„Double-Opt-In ist unsere empfohlene Best Practice, auch wenn es nach der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Gemäß der Datenschutzverordnung ist es zwingend erforderlich, die Zustimmung der Nutzer Ihrer Dienste nachzuweisen. Die Verwendung eines Double-Opt-In für Ihre E-Mail-Bestätigungen kann eine der zuverlässigsten Methoden für diesen Nachweis sein.”

Darine Fayed, General Counsel & Datenschutzbeauftragte

Welche Vorteile hat Double-Opt-In?

Das Double-Opt-In-Verfahren garantiert eine DSGVO-konforme Einwilligung im E-Mail-Marketing. Durch die automatische Bestätigungs-E-Mail wird verifiziert, dass die Anmeldung tatsächlich vom rechtmäßigen Inhaber der E-Mail-Adresse stammt.

Double-Opt-In garantiert eine klare Zustimmung

Wie im obigen Zitat unserer Datenschutzbeauftragten Darine Fayed schon festgehalten wurde, ist das Double-Opt-In-Verfahren ein guter Weg, den Nachweis für das Einverständnis von Abonnenten zu bekommen.

Mit diesem Verfahren zeigen Sie, dass Sie seriös arbeiten und wie Sie Adressen generieren. Kunden wissen genau, worauf sie sich einlassen. Sie selbst erhalten einen guten Nachweis für die Bestätigung und schützen sich so vor rechtlichen Problemen wie Streitfällen oder Abmahnungen.

Obwohl dieses Verfahren laut DSGVO nicht verpflichtend ist, empfehlen wir es Ihnen. Mailjet selbst verlangt von allen Kontakten eine Zustimmung zum Erhalt von E-Mails.

Ihre E-Mail-Liste bleibt sauber

Manchmal gelangen ungültige E-Mail-Adressen in Ihre Liste. Das passiert etwa durch menschliches Versagen, wenn ein Kontakt sich vertippt und beispielsweise „gnail“ statt „gmail“ schreibt. Auch ein Bot-Angriff kann der Grund sein, bei dem Bots gezielt ungültige Adressen eintragen.

Mit Double-Opt-In vermeiden Sie solche Szenarien, da Interessenten später auf einen Link in einer E-Mail klicken müssen. Das verbessert Ihre Zustellbarkeit und senkt die Absprungraten.

Absender-Reputation durch Relevanz

Durch die Aufforderung, auf den Bestätigungslink zu klicken, stellen Sie bereits eine erste Interaktion mit Ihrem Abonnenten her. Das sendet ein positives Signal an die Webmailer und ist ein guter Start für Ihre Absender-Reputation.

Durch das Double-Opt-In-Verfahren haben Sie mehr Empfänger, die wirklich an Ihren Inhalten interessiert sind und mit Ihren E-Mails interagieren. So führt der Double-Opt-In zu weniger Bounces, Negativlisten und Spam-Fallen-Treffern, die sich negativ auf Ihre Zustellbarkeitsraten auswirken würden.

Welche Nachteile hat Double-Opt-In?

Double-Opt-In hat neben den Vorteilen auch zwei relevante Nachteile.

  • Die zusätzliche Bestätigung kann zu einer höheren Abbruchrate führen. Manche Interessenten empfinden den zweiten Schritt als lästig oder übersehen die Bestätigungsmail im Spam-Ordner.
  • Die technische Umsetzung von Double-Opt-In bedeutet einen höheren administrativen Aufwand als beim Single-Opt-In-Verfahren. Sie müssen den Bestätigungsprozess einrichten, überwachen und die Daten korrekt dokumentieren.

Mit den passenden Tools und einer durchdachten Bestätigungsmail lassen sich beide Nachteile jedoch deutlich abmildern.

Was sind die Best Practices für den Double-Opt-In-Prozess

Der Double-Opt-In-Prozess muss nicht schwierig sein. Wenn er einmal sitzt und Sie alle nötigen Informationen in Ihre Bestätigungs-E-Mail einfügen, steigen Ihre Erfolgschancen. So können Sie den Prozess durch folgende Tipps optimieren.

Auf Bestätigungs-E-Mail hinweisen

Handeln Sie vorausschauend und informieren Sie den Interessenten beim ersten Opt-in auf Ihrer Webseite auf die folgende Bestätigungs-E-Mail. Sie können dies mit einem Satz beim Anmeldeformular unterbringen. So sorgen Sie dafür, dass der Empfänger Ihre E-Mail erwartet und eventuell schon das Postfach öffnet, um danach zu suchen.

Bestätigungs-E-Mail so schnell wie möglich versenden

Warten Sie zu lange, hat die Person möglicherweise das Interesse verloren, sich für ein anderes Produkt entschieden oder kann die E-Mail nicht mehr zuordnen. Stellen Sie also sicher, dass Ihre Bestätigungs-E-Mails sofort nach der Anmeldung versandt werden.

Eindeutige Betreffzeile verwenden

Formulieren Sie die Betreffzeile Ihrer Bestätigungsmail klar und eindeutig, etwa mit „Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung für den Mailjet Newsletter“. So erkennt der Empfänger sofort, worum es geht, und die Wahrscheinlichkeit einer schnellen Bestätigung steigt.

Double-Opt-In erklären

Erwähnen Sie bei der Registrierung kurz, dass Sie eine E-Mail zur erneuten Bestätigung verschicken, in der ein Link geklickt werden muss. Nicht alle Nutzer kennen das Double-Opt-In-Verfahren und viele denken, eine einmalige Bestätigung ist ausreichend. Erwähnen Sie auch die Möglichkeit des Opt-ins durch eine dritte Person und schreiben Sie deutlich, dass der Empfänger die E-Mail ignorieren soll, wenn er sich nicht selbst für den Newsletter angemeldet hat.

Einfache Bestätigung per Klick anbieten

Machen Sie es dem Interessenten leicht, dem Erhalt von Werbung zuzustimmen. Ein klar erkennbarer Link oder Button/CTA ist hierbei die beste Wahl.

Ermöglichen Sie dem Interessenten zudem, den Link in den Browser zu kopieren, falls der CTA in der E-Mail nicht richtig funktioniert. Trotz ansprechendem Design sollten Sie nicht vergessen, dass die Bestätigung der Mittelpunkt Ihrer E-Mail ist. Setzen Sie den Bestätigungslink weit nach oben und machen Sie es dem Interessenten leicht, ihn sofort zu sehen und zu klicken. Der Bestätigungslink sollte dabei nicht nur im Text eingebunden sein, sondern sich auch visuell abheben.

Bestätigungs-E-Mail individualisieren

Bei einer Bestätigungs-E-Mail handelt es sich um eine automatisch generierte Transaktions-E-Mail. Dennoch sollte ein wenig Individualität mitschwingen, denn dies ist der erste E-Mail-Kontakt mit dem Empfänger.Der Eindruck, den Sie hier hinterlassen, entscheidet eventuell auch, ob die Bestätigung durchgeführt wird. Gestalten Sie die E-Mail persönlich und seien Sie authentisch. Bedanken Sie sich für die Registrierung oder erwähnen Sie etwas, was Ihrem Unternehmen wichtig ist.

Spam-Ordner erwähnen

Eine Hürde beim E-Mail-Marketing ist der Spam-Ordner. Weisen Sie den Nutzer darauf hin, auch dort nach der Bestätigungs-E-Mail zu suchen. Bitten Sie ihn zusätzlich, Ihre E-Mail-Adresse zu seinem Adressbuch hinzuzufügen, damit künftige E-Mails nicht im Spam-Ordner landen.

Bestätigung des Newsletters war erfolgreich – Blume 2000

Bestätigung des Newsletters war erfolgreich – Blume 2000

Wie Sie Ihr Double-Opt-In-Verfahren mit Mailjet implementieren

Jetzt wissen Sie, dass der Double-Opt-In der beste Weg ist, um sicherzustellen, dass Ihre Kontakte Ihre E-Mails wirklich erhalten wollen. Mit diesem Verfahren gehen Sie auf Nummer sicher, indem Sie die Zustimmung Ihrer Kontakte einholen und nur dann Werbe-E-Mails verschicken, wenn diese ausdrücklich mit einer zweiten Bestätigung erwünscht sind.

Mit unserem Form-Editor erstellen Sie Formulare mit Double-Opt-In-Verfahren, mit denen Sie Ihre E-Mail-Datenbank erweitern. So vermeiden Sie, dass Ihre Nachrichten an Menschen gehen, die kein Interesse daran haben. Sie können zudem den gesamten Double-Opt-In-Prozess anpassen: vom Formular über die E-Mail bis zur Bestätigungsseite. Anmeldeformulare werden dabei per Drag-and-drop erstellt und individualisiert.

Der Drag-and-drop-Editor von Mailjet

Drag-and-drop-Funktion des Form-Editors von Mailjet

Da Sie jetzt wissen, wie Sie Ihre E-Mail-Liste auf die richtige Weise vergrößern, sind Sie bereit, fantastische Kampagnen für Ihre Abonnenten zu erstellen?

Testen Sie unseren Formular-Editor. Hier und erstellen noch heute Ihr erstes DSGVO-konformes Double-Opt-In-Formular. Jetzt loslegen.

Häufige Fragen zum Double-Opt-In (FAQ)

Bei Single-Opt-In gilt die Anmeldung mit der E-Mail-Adresse sofort als Einwilligung. Bei Double-Opt-In muss der Interessent seine Anmeldung zusätzlich per Klick auf einen Bestätigungslink in einer E-Mail bestätigen.

Nein. Gerichte haben bereits ein Firmenlogo mit Kontaktaufforderung in einer Bestätigungsmail als unzulässige Werbung eingestuft. Die E-Mail sollte deshalb strikt neutral formuliert sein.

Für einen belastbaren Nachweis benötigen Sie den Zeitstempel und die IP-Adresse der Anmeldung sowie die Dokumentation der Bestätigung.

Versenden Sie die Bestätigungs-E-Mail sofort nach der Anmeldung. Je länger Sie warten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Interessent das Interesse verliert. Die Anmeldung ist eine Spontanentscheidung, und der Nutzer erwartet die Bestätigungsmail unmittelbar danach in seinem Postfach.

Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht. In der Praxis haben sich 24 bis 72 Stunden etabliert. Bestätigt der Empfänger in diesem Zeitraum nicht, sollten Sie die Adresse automatisch aus Ihrem System löschen.

Nein. Erinnerungsmails an unbestätigte Anmeldungen gelten nach der Rechtsprechung in der Regel als unzulässige Werbung und können abgemahnt werden.

Nicht bestätigte Adressen dürfen nicht beworben werden und sollten nach kurzer Zeit, maximal 72 Stunden, automatisch gelöscht werden. Eine längere Speicherung ist datenschutzrechtlich nicht zulässig.

Ja. Auch im B2B-Bereich gilt § 7 Abs. 2 UWG, sobald Sie an personalisierte E-Mail-Adressen versenden, zum Beispiel max.mustermann@firma.de. Eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG gilt nur für Bestandskunden bei Werbung für ähnliche eigene Produkte.

Die DSGVO greift bei Empfängern in der EU, unabhängig davon, wo Ihr Unternehmen sitzt. Versenden Sie E-Mails an Kontakte außerhalb der EU, können abweichende nationale Vorschriften gelten.

Abmahnkosten bewegen sich typischerweise zwischen 200 und 1.500 Euro je Einzelfall, hinzu kommen Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafen ab 1.000 Euro pro weiterem Verstoß. Bei systematischen DSGVO-Verstößen drohen zusätzlich Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes.

Ja. Sie müssen die Einwilligung, also Zeitstempel, IP-Adresse und Text der Einwilligung, so lange nachweisen können, wie Sie die E-Mail-Adresse für Werbung nutzen, und idealerweise auch noch danach zu Beweiszwecken.

Ja. Bereits bestehende Kontakte lassen sich über eine neutrale Re-Permission-Kampagne erneut zur Bestätigung auffordern. Kontakte, die auf diese Kampagne nicht reagieren, gelten als nicht bestätigt und dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr beworben werden.

Ja. Die etwas geringere Anmelderate wird durch deutlich sauberere Listen, bessere Zustellbarkeit und einen rechtssicheren Nachweis mehr als ausgeglichen. Langfristig sinken dadurch auch Abmeldungen und Spam-Beschwerden.

Da nur wirklich interessierte Kontakte den Bestätigungslink klicken, sinkt die Zahl der Spam-Beschwerden spürbar. Auch die Abmelderate fällt niedriger aus, weil Abonnenten aktiv zugestimmt haben. Das wirkt sich zusätzlich positiv auf Ihre Absender-Reputation aus und verbessert damit die Zustellbarkeit auch für zukünftige Kampagnen.